Die Beitragsordnung
ARV-Beitragsordnung (ARV-BO)
A. Jahresmitgliedsbeiträge im ARV Unterfranken e. V.
(Mindestsätze der Mitglieder - gültig ab 01.01.2006)
1. Ordentliche Mitgliedschaft juristischer Personen:
Grundbeitrag............................................................... EUR 50,00
2. Ordentliche Mitgliedschaft natürlicher Personen:
a) Einzelmitglieder....................................................... EUR 30,00
b) Weitere Familienmitglieder in Wohngemeinschaft........ EUR 15,00
c) Härtefälle (Ermäßigung auf Antrag)........................... EUR 10,00
3. Jugendmitgliedschaft (natürliche Personen):
vollendetes 10. bis vollendetes 18. Lebensjahr................ EUR 7,50
4. Fördernde Mitgliedschaft (Mindestförderbeiträge):
a) natürliche Personen.................................................. EUR 25,00
b) juristische Personen.................................................. EUR 50,00
5. Ehrenmitgliedschaft:.............................................. kein Beitrag*)
*) sofern nicht gleichzeitig Mitglied gem. 1. - 4.
Weitere Gebühren (z. B. Aufnahmegebühren) werden nicht erhoben. Fälligkeit ist jeweils jährlich im voraus.
Verpflichtet sich ein Mitglied zu einem höherem als dem Mindestbeitrag, so gilt dieser Beitrag für die Dauer der Mitgliedschaft als verbindlich. Das Mitglied kann jedoch den erhöhten Beitragssatz mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen (Teilkündigung).