Beistehen statt beiseite stehen!
RECHTLICHE BETREUUNG ...
... das ist die persönliche und rechtliche Vertretung von erwachsenen Mitmenschen dort, wo sie es selbst nicht können.
SIE als BetreuerIn müssen nicht putzen, waschen, kochen oder gar pflegen.
IHRE AUFGABE als BetreuerIn ist es vielmehr, Hilfsmöglichkeiten zu organisieren und die Lösung von Alltagsproblemen in dem vom zuständigen Vormundschaftsgericht festgelegten Aufgabenkreis zu bewerkstelligen.
SIE sind kraft Gesetz bei dieser Tätigkeit haftpflichtversichert und erhalten auf Antrag eine jährliche Aufwandsentschädigung sowie Kostenersatz gegen Nachweis.
WIR, die Vereinsbetreuer des ARV, haben den gesetzlichen Auftrag, Sie in die Aufgaben dieses Ehrenamtes einzuführen, fortzubilden und zu beraten.
WIR, als berufserfahrene VereinsbetreuerInnen, beantworten gerne Ihre Fragen im persönlichen Gespräch und bieten konkrete Hilfen an – kostenfrei und auf Wunsch auch anonym.
WIR unterliegen der Schweigepflicht.
WIR informieren Sie gern.
HILFE VON MENSCH ZU MENSCH – machen Sie mit!